Der Freiwillige Landeszivildienst bietet Jugendlichen im Alter von 18 bis 28 Jahren die Möglichkeit ein Jahr ihres Lebens in den Dienst von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen bzw. Frauen und älteren Menschen zu stellen und sich für Tätigkeiten im Sozial-, Kultur- und Umweltbereich zu engagieren. Ein Jahr des freiwilligen Engagements ist eine wertvolle Erfahrung für die Berufslaufbahn.
Wer kann den einjährigen freiwilligen Landeszivildienst leisten?
Die Voraussetzungen für die Beteiligung am freiwilligen Landeszivildienst sind:
- Mindestalter 18 Jahre bzw. das 28. Lebensjahr (28 + 364 Tage)
- Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft
- Genuss der bürgerlichen und politischen Rechten
- Nicht durch ein Urteil in erster Instanz wegen Verbrechen, die durch Gewaltanwendungen gegen Personen verübt wurden, bzw. wegen Verbrechen im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu aufständischen Gruppen oder zum organisierten Verbrechen, verurteilt worden
- Vom nationalen Gesundheitsdienst für den spezifischen Bereich, in dem sie beschäftigt werden möchten, für tauglich erklärt
Autonomen Provinz Bozen
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