- Vorbeugung gegen Notsituationen und soziale Ausgrenzung sowie Überwindung derselben im Rahmen einer allgemeinen Politik, die darauf abzielt, die im Land bestehenden sozialen Ungleichheiten auszugleichen bzw. zu überwinden.
- Unterstützung von Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
- Schutz der Mutterschaft, der Kinder, der Jugend, d.h. der Minderjährigen, der alten Menschen, der Menschen mit Behinderung und jener Personen, die Schwierigkeiten haben oder gefährdet sind.
- Förderung des größtmöglichen Zusammenwirkens der Gemeinschaft, um gemeinsam die Ursachen des Unbehagens vorbeugend zu erkennen, ihnen entgegenzuwirken und sie zu beheben.
Die Maßnahmen der Sozialdienste zielen darauf ab, den betreuten Personen in der Familie, in der Gemeinschaft, in der Schule und am Arbeitsplatz Halt zu geben, beziehungsweise sie in das jeweilige soziale Umfeld einzugliedern oder wieder einzugliedern.
Um den im staatlichen wie im Landessozialplan der Provinz Bozen festgeschriebenen Aufträgen und der geltenden Zielsetzung gerecht zu werden und möglichst alle Ressourcen zur Umsetzung des Auftrags und Zielerreichung auszunutzen, arbeiten die Sozialdienste im Netzwerk der öffentlichen Dienste und privaten Anbieter (Gesundheit, Gerichtsbarkeit, Bildung, sozialpädagogische Angebote, Vereine, Genossenschaften). Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip.