Bezirksrat

Der Bezirksrat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan. Er setzt sich aus 16 Personen zusammen, wobei jede Mitgliedsgemeinde je nach Größe, mit ein bis drei Ratsmitgliedern vertreten ist. Der Bezirksrat bleibt für die Dauer von fünf Jahren im Amt und nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:

  • Wahl des Bezirksausschusses 
  • Wahl des/der PräsidentenIn 
  • Wahl des/der RechnungsprüfersIn 
  • Genehmigung der Jahres- und Mehrjahreshaushalte 
  • Genehmigung der Jahresabschlussrechnung 
  • Entscheidungen über Programme für Arbeiten und Dienste zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschrittes der Gemeinschaft

 

Präsident

Vize-Präsident

Bezirksräte

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