Präsident

Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der Bezirksgemeinschaft. Er beruft den Bezirksrat und den Bezirksausschuss ein und führt in beiden Gremien den Vorsitz. Er sorgt für die Durchführung der Entscheidungen des Bezirksrates und des Ausschusses, überwacht die Dienststellen und Ämter und kontrolliert die Ausführung der Rechtsakte.

Präsident

Vize-Präsident

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