Freiwilliger Landessozialdienst

Der freiwillige Sozialdienst bietet Erwachsenen, auch älteren Menschen, die Möglichkeit, ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten in den Dienst der Gesellschaft zu stellen und im Gegenzug Vergünstigungen und Guthaben verschiedenster Art zu erhalten.

Ziel ist es, mit diesem Dienst den Einsatz der Erwachsenen ab 29 Jahren aufzuwerten und ihnen die Gelegenheit zu bieten, auch auf diesem Weg einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Entwicklung unseres Landes zu leisten.

Dauer

Die Dauer des freiwilligen Sozialdienstes ist mit 8, 16, 24 oder maximal 32 Monate festgelegt.
Bei reduzierter Dauer ist der Einsatz mit einem entsprechenden Antrag auf weitere 8, 16 oder 24 Monate verlängerbar.
Das vorgesehene Höchstmaß von 32 Monaten darf allerdings nicht überschritten werden.

In den Bereichen gesundheitliche und soziale Fürsorge ist ein weiterer einmaliger Einsatz bei einer anderen geeigneten Organisation oder Körperschaft im Höchstausmaß von 32 Monaten möglich.

Die zeitlichen Beschränkungen gelten nicht, falls der Dienst in öffentlichen Betrieben für Pflege- und Betreuungsdienste oder privaten Alten- und Pflegeheimen geleistet wird.

Das Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes für freiwillig Sozialdienstleistende wurde mit Beschluss der Landesregierung auf 15 Stunden pro Woche, auf 20 Stunden pro Woche oder auf 30 Stunden pro Woche festgelegt.

Freiwilligen Sozialdienst leisten können Personen:

  • die nicht jünger als 29 Jahre sind
  • ihren ständigen Wohnsitz in Südtirol haben
  • die italienische Staatsbürgerschaft oder jene eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen
  • die Voraussetzung für die Ausübung der zu übernehmenden Dienste mitbringen, wobei es den Trägern obliegt, die jeweils erforderliche Befähigung festzustellen.

Weiters können Ausländer und Ausländerinnen, die sich rechtmäßig im Staatsgebiet aufhalten, den Dienst leisten.

Die Leistung des freiwilligen Sozialdienstes für Personen ab 29 Jahren ist mit keiner selbständigen oder nicht selbständigen beruflichen Tätigkeit vereinbar, die gleichzeitig bei derselben Organisation oder Körperschaft ausgeübt wird.

Die Interessierten Freiwilligen müssen sich direkt bei den Organisationen oder Körperschaften wenden, die anschließend den Antrag für den Einsatz stellen.

Informationen zu den Organisationen und Körperschaften finden Sie in der Datenbank des Landes Südtirol.

Autonome Provinz Bozen

Zuständig

DEU