Bezirksausschuss

Der Bezirksausschuss ist das ausführende Organ der Bezirksgemeinschaft. Er führt sämtliche Verwaltungstätigkeiten aus, welche nicht durch Gesetz oder durch die Satzung dem Bezirksrat oder dem/der PräsidentenIn vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeit des/der Generalsekretärs/In oder der leitenden Beamten fallen.

Einige wesentliche Aufgaben sind:

  • Erstellung des Haushaltsvoranschlages und des Rechnungsabschlusses 
  • Aufnahme von Personal 
  • Genehmigung und Durchführung von öffentlichen Arbeiten und Diensten, die in den vom Bezirksrat beschlossenen Programmen enthalten und von übergemeindlicher Bedeutung sind

Präsident

Vize-Präsident

Referent/in

DEU