Elektrorecycling

Mit EU-Richtlinie 2002/96 und Leg. Dekret Nr. 151 vom 25.07.2005 wurden die neuen gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten geregelt. Seit 01.01.2008 sind die Bestimmungen operativ und die Bezirksgemeinschaft Eisacktal hat für die Gemeinden des Eisacktales die Vereinbarung mit dem RAEE unterschrieben. Das heißt, dass alle Haushalte des Eisacktales sowie der Gemeinde Franzensfeste die elektrischen und elektronischen Geräte seit 01.05.2008 gebührenfrei im Abfallwirtschaftszentrum abgeben können.

Es werden folgende Gruppen angenommen:

  • R1 - Kühlschränke
  • R2 - Waschmaschinen
  • R3 - Fernseher, Monitore
  • R4 - andere Elektrogeräte
  • R5 - Neonröhren

Firmen, welche elektrische und elektronische Geräte zu entsorgen haben, müssen sich einen anderen Entsorgungsweg suchen oder können diese Geräte wie bisher, gegen Bezahlung, im Abfallwirtschaftszentrum Schabs abgeben. Diese Geräte werden sodann von der sozialpädagogischen Rehabilitationseinrichtung "Kastell" ordnungsgemäß zerlegt und entsorgt.

Zuständig

DEU