Die integrierte Aufnahme

Der Dienst umfasst die  Tätigkeiten  im  Bereich der Integration und der Flüchtlingsarbeit  mit  Schwerpunkt  Aufnahme der politisch anerkannten Flüchtlingen im SPRAR / SIPROIMI System.

Zuständigkeit des  Dienstbereiches  Integration  und  Flüchtlingsarbeit :

  • Ausarbeitung, Umsetzung, Überprüfung und Aktualisierung des Projektes auf Grundlage der staatlichen Bestimmungen
  • Planung und Umsetzung  der  notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Unterbringung  und  Begleitung  in  kleinen  Wohneinheiten  sowie zur sozialen  und  Arbeitsintegration von Flüchtlingen
  • Suche, Anmietung und Adaptierung von kleinen Wohneinheiten in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgemeinden
  • Ausarbeitung   und Realisierung von individuellen Begleit-  und Förderprogrammen   für   die   Flüchtlinge  auf  dem  Wege  zur Selbständigkeit
  • Aktivierung und Gewährleistung von Sprachkursen, interkulturellen Mediationsangeboten, Rechtsberatung und  psychologischer Beratung für die Flüchtlinge
  • Aktivierung   und   Förderung   von   sozialen   Inklusions-   und Freizeitaktivitäten der Flüchtlinge
  • Aktivierung      und      Förderung     von     Arbeits-     und Beschäftigungsmöglichkeiten der Flüchtlinge
  • Aktivierung   und   Förderung  des  sozialen  Engagements  und  der Freiwilligenarbeit  vor  Ort  in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Organisationen der örtlichen Gemeinschaft
  • Zusammenarbeit mit den Vertretern der Gemeinden und Institutionen vor Ort
  • Zusammenarbeit mit sozialen und gesundheitlichen Diensten

 

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