Ambulanter Betreuungsdienst


Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Ambulanter Betreuungsdienst des Sozialsprengels Brixen und Umgebung

KontaktdatenÖffnungszeiten
StraßeRomstraße 7Mo. - Fr.:08:00 Uhr - 12:00 Uhr
PLZ/Ort39042 BrixenDo.:14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Telefon+39 0472 820 593

E-Mailabd.brixen@bzgeis.org

Ambulanter Betreuungsdienst des Sozialsprengels Klausen und Umgebung

KontaktdatenÖffnungszeiten
StraßeSeebegg 17
Mo. - Fr.:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
PLZ/Ort39043 Klausen
Do.:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Telefon+39 0472 847 202

E-Mailabd.klausen@bzgeis.org

Ambulanter Betreuungsdienst im Sprengelstützpunkt Mühlbach

KontaktdatenÖffnungszeiten
StraßeMathias Perger Straße 1
Mo. - Fr.:
08:30 Uhr - 09:30 Uhr
PLZ/Ort39037 Mühlbach

Telefon+39 0472 849 685

E-Mailabd.muehlbach@bzgeis.org

Der ambulante Betreuungsdienst (ABD)

Der ambulante Betreuungsdienst kann von allen Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters in Anspruch genommen werden, die Beratung, Begleitung, Betreuung und Pflege als Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung oder als Entlastung für ihre Pflegepersonen benötigen.

Die Dienstleistungen des ambulanten Betreuungsdienstes werden zu Hause, in den Tagesstätten der ambulanten Betreuungsdienste in Brixen, Klausen und Mühlbach sowie  im Tagespflegeheim Brixen erbracht.

Allgemeine Zugangskriterien und Feststellung des Bedarfs

Der Ambulante Betreuungsdienst (ABD) kann von allen Bürgerinnen und Bürgern mit ständigem Aufenthalt in der Provinz Bozen in Anspruch genommen werden:

  • unabhängig von der finanziellen Situation der Betreuungsbedürftigen
  • unabhängig vom Alter
  • wenn Hilfe bei der Alltagsbewältigung benötigt wird
  • wenn ein Bedarf an Beratung, Begleitung, Betreuung, Pflege oder Unterstützung besteht
  • wenn die persönlichen, familiären oder außerfamiliären Ressourcen nicht ausreichen, um den Verbleib in der gewohnten häuslichen Umgebung zu gewährleisten
  • wenn die Gefahr der Vereinsamung (Isolation) und des Rückzuges aus dem gesellschaftlichen Leben besteht
  • wenn bei den Pflegenden ein Entlastungsbedarf bei der Betreuungs- und Pflegetätigkeit oder Beratungsbedarf besteht oder um die bessere Vereinbarkeit von häuslicher Betreuung und Pflege mit dem Beruf zu gewährleisten.

Der ambulante Betreuungsdienst bietet folgende Leistungen und Maßnahmen an:

Zu Hause:

  • Körperpflege
  • Unterstützung bei der Umsetzung von sozialen, pädagogischen, geragogischen oder therapeutischen Maßnahmen
  • Gesundheitsversorgung (gemäß Art. 4 des Dekrets des Landeshauptmannes vom 10.09.2009, Nr. 42)
  • Unterstützung für Familien in Notsituationen (neue Leistung ab 01.03.2025, Voraussetzung Abklärung der Sozialpädagogischen Grundbetreuung)
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Transport und Begleitung

In der Tagesstätte:

  • Körperpflege

Essen auf Rädern / Essen ohne Zustellung nach Einschätzung der zuständigen Betreuungsdienstleiterin:

  • Essen auf Rädern – volles Menü
  • Essen ohne Zustellung – volles Menü

Zusätzlich steht das Tagespflegeheim in Brixen als Betreuungsangebot zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: von 08:00 bis 16:00 Uhr

Kosten und Tarife

Die Nutzerinnen und Nutzer des ambulanten Betreuungsdienstes sind verpflichtet, die von der Landesregierung jährlich festgelegten Tarife zu bezahlen. Es besteht die Möglichkeit, um eine Tarifbegünstigung gemäß Dekret des Landeshauptmannes vom 11.08.2000, Nr. 30, anzusuchen. Die aktuell gültigen Tarife finden Sie im Dekret 30/2000 Anlage C und D.

Für die Dienstcharta klicken sie hier.

Zuständig

DEU