SPRAR/SIPROIMI

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 113 vom 4.10.2018 (in Verbindung mit dem Umwandlungsgesetz Nr. 132 vom 1.12.2018; umgangssprachlich als "Salvini-Dekret" bzw. "Salvini-Gesetz" bekannt), sind eine Reihe von Änderungen verbunden, welche insbesondere den Zugang zum Aufnahmesystem regeln.

Die Bezeichnung vom SPRAR (Sistema di Protezione per Richiedenti Asilo e Rifugiati - Schutzsystem zugunsten von Asylantragstellern und Flüchtlingen) wurde in SIPROIMI Schutzsystem zugunsten von Inhabern internationalen Schutzes und unbegleiteten ausländischen Minderjährigen umgewandelt und es können Menschen mit folgenden Schutzform Aufenthalt gewährt werden:

  • internationaler Schutz, subsidiärer Schutz und besondere Gründe wie etwa für medizinische Behandlung oder für Spezialfälle  wie Opfer von Gewalt oder schwerer Ausbeutung
  • für Opfer häuslicher Gewalt
  • bei außergewöhnlichen Katastrophen im Herkunftsland
  • in Fällen besonderer Ausbeutung eines ausländischen Arbeitnehmers, der eine Beschwerde eingereicht hat und an einem Strafverfahren gegen den Arbeitgeber mitwirkt
  • bei Handlungen von besonderem zivilem Wert

Ein Team von spezialisierten Sozialfachkräften koordiniert die Umsetzung der Integrationsprojekte. Sie sorgen u.a. für die Aktivierung und Gewährleistung:

  • von individuellen Begleit- und Förderprogrammen für die Flüchtlinge auf dem Wege zu einer selbständigen Lebensweise
  • von Sprachkursen, interkulturellen Mediationsangeboten und Rechtsberatungsangeboten für die Flüchtlinge
  • von sozialen Inklusions- und Freizeitaktivitäten der Flüchtlinge
  • von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten der Flüchtlinge
  • des sozialen Engagements und der Freiwilligenarbeit vor Ort in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Organisationen der örtlichen Gemeinschaft

Zuständig

DEU