Mit dem Gesetzesdekret Nr. 113 vom 4.10.2018 (in Verbindung mit dem Umwandlungsgesetz Nr. 132 vom 1.12.2018; umgangssprachlich als "Salvini-Dekret" bzw. "Salvini-Gesetz" bekannt), sind eine Reihe von Änderungen verbunden, welche insbesondere den Zugang zum Aufnahmesystem regeln.
Die Bezeichnung vom SPRAR (Sistema di Protezione per Richiedenti Asilo e Rifugiati - Schutzsystem zugunsten von Asylantragstellern und Flüchtlingen) wurde in SIPROIMI Schutzsystem zugunsten von Inhabern internationalen Schutzes und unbegleiteten ausländischen Minderjährigen umgewandelt und es können Menschen mit folgenden Schutzform Aufenthalt gewährt werden:
- internationaler Schutz, subsidiärer Schutz und besondere Gründe wie etwa für medizinische Behandlung oder für Spezialfälle wie Opfer von Gewalt oder schwerer Ausbeutung
- für Opfer häuslicher Gewalt
- bei außergewöhnlichen Katastrophen im Herkunftsland
- in Fällen besonderer Ausbeutung eines ausländischen Arbeitnehmers, der eine Beschwerde eingereicht hat und an einem Strafverfahren gegen den Arbeitgeber mitwirkt
- bei Handlungen von besonderem zivilem Wert
Ein Team von spezialisierten Sozialfachkräften koordiniert die Umsetzung der Integrationsprojekte. Sie sorgen u.a. für die Aktivierung und Gewährleistung:
- von individuellen Begleit- und Förderprogrammen für die Flüchtlinge auf dem Wege zu einer selbständigen Lebensweise
- von Sprachkursen, interkulturellen Mediationsangeboten und Rechtsberatungsangeboten für die Flüchtlinge
- von sozialen Inklusions- und Freizeitaktivitäten der Flüchtlinge
- von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten der Flüchtlinge
- des sozialen Engagements und der Freiwilligenarbeit vor Ort in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Organisationen der örtlichen Gemeinschaft