Sprengelrat

Bürgernähe ist eine übergeordnete Vorgabe seit der Neuordnung der Sozialdienste. Um den Bedürfnissen der Bevölkerung zusätzliches Gehör und Gewicht zu verschaffen, wurde der Sprengelrat institutionalisiert. Dieser Rat hat in jedem Sozial- und Gesundheitssprengel eine beratende und koordinierende Funktion. Die Mitglieder des Sprengelrates vertreten die unterschiedlichsten Sektoren des Territoriums. Sie verstehen sich als Sprachrohr der Bevölkerung und als Verbindungsglied zwischen den Menschen und den öffentlichen Sozial- und Gesundheitsdiensten. Durch regelmäßigen Austausch und gezielte Arbeit soll die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Sozial- und Gesundheitswesens unterstützt und sichergestellt werden.

Nach der Musterordnung zur Einsetzung dieses Gremiums, kommen die Mitglieder des Sprengelrates aus folgenden Bereichen:

  • drei Vertreter/Innen der Gemeinden, die zum Territorium gehören
  • ein ärztliche/r Koordinator/in und die/der Pflegekoordinator/in des Gesundheitssprengels
  • eine Vertretung der Pflege- und Betreuungsdienste bzw. Altersheime
  • je eine Vertretung der Kindergärten, der Schulen, der Jugenddienste
  • zwei Vertretungen von Vereinen bzw. privaten Trägern, Freiwilligenorganisationen oder Selbsthilfegruppen

Der Sprengelrat wird für fünf Jahre eingesetzt. Seine Aufgaben sind umfangreich.

  • Anregen von Initiativen zur Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Diensten bzw. zwischen allen Bereichen des Territoriums
  • Hinweisen auf Schwachstellen im Versorgungssystem
  • Bewertung der Planungen der Sprengel und der Umsetzung von Zielsetzungen
  • Vorschläge zur Öffentlichkeitsarbeit

Zur Umsetzung von Initiativen verfügt der Sprengelrat über ein kleines Budget.

 

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