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Geschichtliches

Die Talgemeinschaft Eisacktal ist mit Beschluss des Landesausschusses Bozen vom 26.01.1968 errichtet worden. In ihrer damaligen Form war sie ein freiwilliger Zusammenschluss der insgesamt 19 Gemeinden des "Oberen" und des "Mittleren" Eisacktales im Sinne des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 10.06.1955, Nr. 987, das die Dezentralisierung von Verwaltungszuständigkeiten auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft vorsah. Der Sinn und Zweck dieser im genannten Dekret vorgesehenen freiwilligen Zusammenschlüsse von Gemeinden zu eigenen Talgemeinschaften war in erster Linie, die Schaffung eines Organs auf Talschaftsebene, das die gesamten wirtschaftlichen Interessen der Berggebiete fördern sollte.

Mit 01.01.1980 erfolgte die Trennung d. h. die Errichtung einer eigenen Talgemeinschaft für das Wipptal. Der Talgemeinschaft  Eisacktal wurden nach dieser Trennung folgende Mitgliedsgemeinden zugeordnet: Brixen, Barbian, Feldthurns, Klausen, Lajen, Lüsen, Mühlbach, Natz-Schabs, Rodeneck, Vahrn, Villanders, Villnöß, Waidbruck.

Die Verabschiedung des Landesgesetzes Nr. 7 vom 20.03.1991 brachte eine Umbenennung der Talgemeinschaften in Bezirksgemeinschaften und die Neudefinition der Aufgaben und Zuständigkeiten mit sich; dieses Landesgesetz definiert somit erstmals diese übergemeindlichen Körperschaften als eigene, autonome, öffentliche Institution. Der Art. 1 dieses Gesetzes gibt den Bezirksgemeinschaften den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Hinweis der Aufgaben im Umweltbereich und die Beteiligung an der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Entwicklung.  1993 wurde die Bezirksgemeinschaft Eisacktal zur Führung der Sozialdienste delegiert. Diese Delegierung vom Land an die Gemeinden und von diesen an die Bezirksgemeinschaften war eine große Herausforderung und hat wesentliche Veränderungen in der gesamten Verwaltungsstruktur mit sich gebracht.