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Freiwilliger Zivildienst

FREIWILLIGER ZIVILDIENST

Mit Gesetz Nr. 64 vom 06. März 2001 wurde der freiwillige Zivildienst eingeführt.

Dieser bietet Jugendlichen im Alter von 18 bis 28 Jahren, die Möglichkeit ein Jahr ihres Lebens in den Dienst von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen zu stellen oder sich für Tätigkeit im Sozial-, Kultur- und Umweltbereich zu engagieren, welche eine wertvolle Berufs- und Arbeitserfahrung darstellen können.

Wer kann den einjährigen freiwilligen Zivildienste leisten?
Mit Aussetzen des obligatorischen Militärs/Zivildienstes, ab Jänner 2005, ist der freiwillige Zivildienst allen Jugendlichen von 18 bis 28 Jahren zugänglich.

An der Auswahl für die Projekte des staatlichen Zivildienstes können all jene Jugendliche teilnehmen, die am Stichtag der Ausschreibungen:
mindestens 18 Jahre alt sind und das 28. Lebensjahr nicht überschritten haben (27 und 364 Tage)
die italienische Staatsbürgerschaft besitzen
im Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte sind
nicht durch eine Urteil in erster Instanz wegen nicht fahrlässiger Verbrechen, die durch Gewaltanwendungen gegen Personen verübt wurden, bzw. wegen Verbrechen im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu aufständischen Gruppen oder zum organisierten Verbrechen verurteilt worden sind
vom nationalen Gesundheitsdienst für den spezifischen Bereich, in dem sie beschäftigt werden möchten, für tauglich erklärt wurden.

Hier kannst Du dich für die Projekte der Bezirksgemeinschaft Eisacktal für das Jahr 2009 informieren:

360 Tage gemeinsam mit Senioren
Eine Erfahrung für das Leben – Im Kontakt mit Menschen mit Behinderung

Achtung: die Ausschreibung für das Jahr 2009 beginnt am 26. Juni und endet am 27. Juli 2009

Für nähere Informationen kannst Du uns eine Email (ruth.schanung@bzgeis.org)  schreiben oder uns unter der Rufnummer 0472/ 820533 kontaktieren.